Über die KfW (Programm 458) sind bis zu 80 % Förderung möglich, abhängig von Einkommen und Voraussetzungen: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (nur für selbst nutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung) und ein Einkommensbonus von 40 %, 30 % oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 bzw. 50.000 €. Förderfähig sind Kosten bis max. 28.000 € für die erste Wohneinheit (Zuschuss max. 22.400 €). Die Förderung ist nie zugesagt, sondern wird gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und Fördermittel verfügbar sind. Ablauf: erst Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen, dann Antrag bei der KfW vor Beginn der Arbeiten. Wir kümmern uns um den Förderantrag.
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