Die Anschaffung einer Wärmepumpe wird von der KfW mit bis zu 80 % gefördert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und Fördermittel verfügbar sind. Wir erklären, wie die Wärmepumpenförderung funktioniert und wie hoch sie aktuell ist.
Im Rahmen der KfW-Förderung 458 wird die Anschaffung einer Wärmepumpe mit bis zu 80 % bezuschusst, abhängig von Einkommen und Voraussetzungen. Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Tabelle gibt einen Überblick:
Schauen wir uns ein vereinfachtes Förderungsbeispiel an, damit noch einmal verständlich erläutert wird, wie die Förderhöhe berechnet wird.
Eine Eigentümerin möchte ihre alte Gasheizung austauschen. Die Heizung funktioniert zwar noch, aber mit den gestiegenen Gaspreisen sind die Heizkosten in die Höhe geschossen. Nun liegt ein Wärmepumpen-Angebot vor:
Insgesamt ergibt sich in diesem Beispiel also ein Fördersatz von 46 %: 46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten sind 12.880 € Zuschuss, der Eigenanteil beträgt 22.120 €. Zugesagt ist die Förderung nie – die KfW entscheidet über den Antrag.
Dieses einfache Beispiel zeigt, wie die Zusammensetzung der Förderung für Wärmepumpen grundsätzlich funktioniert. Bei all den Prozentzahlen kann man aber schnell den Überblick verlieren. Deshalb prüft Ecowatt für jede persönliche Situation, welche Förderung möglich ist.
Wer wissen möchte, wie hoch der eigene Fördersatz sein könnte, kann unseren Wärmepumpen-Rechner nutzen. Nach wenigen Fragen und der Angabe Ihrer Kontaktdaten meldet sich unser Team bei Ihnen und prüft Ihre Fördermöglichkeiten persönlich. Mehr dazu: Wärmepumpen-Rechner
Nach der Reform der Heizungsförderung vom 21.07.2026 gilt: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich und entfällt ab dem 01.08.2028. Zugesagt ist die Förderung nie: Sie wird gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und Fördermittel verfügbar sind.
Generell kann jeder, der Eigentümer eines Wohngebäudes ist, eine Förderung beantragen. Dies gilt sowohl für private Hauseigentümer als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.
Grundsätzlich wird fast jede Art der Wärmepumpe gefördert. Am beliebtesten ist in Deutschland die Luftwärmepumpe . Ausgeschlossen ist lediglich die gasbetriebene Wärmepumpe.
Es gibt auch technische Bedingungen, die eine Wärmepumpe erfüllen muss, um förderfähig zu sein. Das sind:
Moderne Wärmepumpen erfüllen diese Bedingungen in der Regel problemlos. Auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle findet man eine komplette Liste der förderfähigen Wärmepumpen .
Die Wärmepumpe wird gefördert, weil sie die effizienteste und langfristig günstigste Heiztechnologie ist und gleichzeitig zur Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 beiträgt. Das Heizungsgesetz (GEG) schrieb bisher vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dieses Gesetz wird derzeit reformiert (Stand: Oktober 2026); die genauen Neuregelungen sollten Sie vor einer Entscheidung prüfen. Die Förderung für Wärmepumpen wird von der KfW nach den jeweils gültigen Richtlinien gewährt und ist nie zugesagt.
Die Beantragung der Förderung erfolgt direkt auf der Website der KfW, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Zuerst schließt man mit dem Fachbetrieb einen Liefer- bzw. Leistungsvertrag der Wärmepumpe ab, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Danach stellt man den Antrag: Die einzelnen Schritte sind verständlich erklärt, sodass man sie nach der Registrierung in etwa 15 bis 30 Minuten durchlaufen kann. Dafür benötigt man den Vertrag und die „Bestätigung zum Antrag“ des gewählten Lieferanten. Möchte man den Einkommensbonus in Anspruch nehmen, benötigt man zusätzlich die Einkommenssteuerbescheide der letzten Jahre.
Kurz nach der Antragstellung erhält man dann von der KfW eine Rückmeldung über die Höhe der Förderung. Nun kann die Wärmepumpe installiert werden. Nach der Installation laden Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) hoch, um den Prozess abzuschließen und den Zuschuss zu erhalten.
Gut zu wissen: Wir kümmern uns um den Förderantrag und unterstützen Sie mit spezifischen Anleitungen. Die Entscheidung über die Förderung trifft die KfW. Mehr dazu auch hier: Förderung Wärmepumpe beantragen
Neben der großen KfW-Förderung gibt es auch noch andere Wärmepumpen-Förderprogramme, von denen man profitieren kann. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt.
Hinweis: Wer eine steuerliche Förderung erwägt, sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Wer die Wärmepumpe im Rahmen einer energetischen Sanierung einbaut, kann 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen:
Pro Objekt kann man maximal 200.000 € ansetzen, sodass sich eine maximale Steuerersparnis von 40.000 € ergibt.
Unabhängig vom Alter des Hauses kann man auch die anfallenden Lohnkosten für die Installation der Wärmepumpe steuerlich absetzen. 20 % der Arbeitskosten und maximal 1.200 € pro Jahr lassen sich so von der Steuerschuld abziehen. Erhält man die staatliche Förderung für die Heizungsmodernisierung, hat man keinen Anspruch mehr darauf, haushaltsnahe Dienstleistungen für die Arbeiten steuerlich abzusetzen.
Das KfW-Programm 358, 359 ist ein Ergänzungskredit zur Heizungsförderung. Dieser Kredit kann dabei helfen, die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe zu finanzieren. Die Konditionen sollten dabei immer mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, wie z. B. der Ecowatt Finanzierung , verglichen werden.
Wer allgemeine Sanierungsmaßnahmen durchführt und mit seinem Haus dann einen KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllt, kann von weiteren Förderungen profitieren. Je nach Effizienzhaus-Standard sind die Förderprogramme unterschiedlich. Alle Informationen haben wir in den jeweiligen Artikeln aufbereitet:
Wer noch eine funktionierende Wärmepumpe hat, diese aber optimieren möchte, kann auch von Förderprogrammen zur Heizungsoptimierung profitieren. Dabei wird unter anderem der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen gefördert, falls diese Maßnahmen die Effizienz der Heizanlage erhöhen. Alle Informationen dazu findet man in der Förderdatenbank des Bundes.
Der Weg zur geförderten Wärmepumpe ist in vier Schritten erledigt:
Der Prozess kann hier in einer Minute gestartet werden:
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KfW-Zuschuss (Programm 458) bis zu 80 %, abhängig von Einkommen und Voraussetzungen – wir kümmern uns um den Förderantrag.