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Wärmepumpe Förderung

Wärmepumpe Förderung 2026: Bis zu 22.400 € Zuschuss möglich

Förderung Wärmepumpe: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anschaffung einer Wärmepumpe wird aktuell mit 30 – 80 % von der KfW bezuschusst (Programm 458, abhängig von Einkommen und Voraussetzungen). Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich und entfällt ab 01.08.2028.
  • Die genaue Förderhöhe kommt auf die individuelle Situation an; zugesagt ist die Förderung nie – die KfW entscheidet über den Antrag.
  • Neben der bundesweiten Förderung gibt es auch regionale Förderprogramme und Finanzierungsangebote, die die Anschaffung einer Wärmepumpe erleichtern können.

Die Anschaffung einer Wärmepumpe wird von der KfW mit bis zu 80 % gefördert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und Fördermittel verfügbar sind. Wir erklären, wie die Wärmepumpenförderung funktioniert und wie hoch sie aktuell ist.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist die aktuelle Förderung für Wärmepumpen?

Im Rahmen der KfW-Förderung 458 wird die Anschaffung einer Wärmepumpe mit bis zu 80 % bezuschusst, abhängig von Einkommen und Voraussetzungen. Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Tabelle gibt einen Überblick:

Förderart Fördersatz Besondere Bedingungen
Grundförderung 30 % Gilt für alle förderfähigen Heizsysteme
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Nur für selbst nutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionierenden fossilen Heizung; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich, entfällt ab 01.08.2028
Einkommensbonus 40 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €
Einkommensbonus 30 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
Einkommensbonus 10 % Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 €
Maximale Kombinationsförderung 80 % Kombination aller Boni möglich, jedoch auf 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt (max. 28.000 € für die erste Wohneinheit, Zuschuss max. 22.400 €)

Beispielhafte Förderrechnung

Schauen wir uns ein vereinfachtes Förderungsbeispiel an, damit noch einmal verständlich erläutert wird, wie die Förderhöhe berechnet wird.

Eine Eigentümerin möchte ihre alte Gasheizung austauschen. Die Heizung funktioniert zwar noch, aber mit den gestiegenen Gaspreisen sind die Heizkosten in die Höhe geschossen. Nun liegt ein Wärmepumpen-Angebot vor:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Kosten: 35.000 € (förderfähige Kosten: 28.000 €)

Wie hoch ist der Fördersatz in diesem Beispiel?

  • Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist förderfähig. Dadurch gibt es die Grundförderung von 30 %.
  • Die alte Gasheizung funktioniert noch und wird durch die Wärmepumpe ersetzt; als selbst nutzende Eigentümerin erhält sie zusätzlich den 16 % Klimageschwindigkeitsbonus.
  • Das Einkommen liegt deutlich über 50.000 € pro Jahr, daher wird kein Einkommensbonus gewährt.

Insgesamt ergibt sich in diesem Beispiel also ein Fördersatz von 46 %: 46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten sind 12.880 € Zuschuss, der Eigenanteil beträgt 22.120 €. Zugesagt ist die Förderung nie – die KfW entscheidet über den Antrag.

Dieses einfache Beispiel zeigt, wie die Zusammensetzung der Förderung für Wärmepumpen grundsätzlich funktioniert. Bei all den Prozentzahlen kann man aber schnell den Überblick verlieren. Deshalb prüft Ecowatt für jede persönliche Situation, welche Förderung möglich ist.

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Förderrechner

Wer wissen möchte, wie hoch der eigene Fördersatz sein könnte, kann unseren Wärmepumpen-Rechner nutzen. Nach wenigen Fragen und der Angabe Ihrer Kontaktdaten meldet sich unser Team bei Ihnen und prüft Ihre Fördermöglichkeiten persönlich. Mehr dazu: Wärmepumpen-Rechner

Wie lange werden Wärmepumpen noch gefördert?

Nach der Reform der Heizungsförderung vom 21.07.2026 gilt: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich und entfällt ab dem 01.08.2028. Zugesagt ist die Förderung nie: Sie wird gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und Fördermittel verfügbar sind.

Wer und was wird gefördert?

Generell kann jeder, der Eigentümer eines Wohngebäudes ist, eine Förderung beantragen. Dies gilt sowohl für private Hauseigentümer als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.

Grundsätzlich wird fast jede Art der Wärmepumpe gefördert. Am beliebtesten ist in Deutschland die Luftwärmepumpe . Ausgeschlossen ist lediglich die gasbetriebene Wärmepumpe.

Technische Bedingungen für die Förderung

Es gibt auch technische Bedingungen, die eine Wärmepumpe erfüllen muss, um förderfähig zu sein. Das sind:

  1. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) muss mindestens 3 betragen.
  2. Die Wärmepumpe muss seit dem 1. Januar 2026 10 dB leiser als der gesetzliche Grenzwert für Geräuschemissionen sein, anstatt wie vorher 5 dB. Weitere Informationen dazu gibt es hier: Wärmepumpe Lautstärke
  3. Die Gerätetypen müssen nach bestimmten DIN-Standards zertifiziert und in Deutschland zugelassen sein.

Moderne Wärmepumpen erfüllen diese Bedingungen in der Regel problemlos. Auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle findet man eine komplette Liste der förderfähigen Wärmepumpen .

Wieso wird die Wärmepumpe so stark gefördert? Heizungsgesetz kurz erklärt

Die Wärmepumpe wird gefördert, weil sie die effizienteste und langfristig günstigste Heiztechnologie ist und gleichzeitig zur Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 beiträgt. Das Heizungsgesetz (GEG) schrieb bisher vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dieses Gesetz wird derzeit reformiert (Stand: Oktober 2026); die genauen Neuregelungen sollten Sie vor einer Entscheidung prüfen. Die Förderung für Wärmepumpen wird von der KfW nach den jeweils gültigen Richtlinien gewährt und ist nie zugesagt.

Wie läuft die Antragstellung bei der KfW?

Die Beantragung der Förderung erfolgt direkt auf der Website der KfW, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Zuerst schließt man mit dem Fachbetrieb einen Liefer- bzw. Leistungsvertrag der Wärmepumpe ab, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Danach stellt man den Antrag: Die einzelnen Schritte sind verständlich erklärt, sodass man sie nach der Registrierung in etwa 15 bis 30 Minuten durchlaufen kann. Dafür benötigt man den Vertrag und die „Bestätigung zum Antrag“ des gewählten Lieferanten. Möchte man den Einkommensbonus in Anspruch nehmen, benötigt man zusätzlich die Einkommenssteuerbescheide der letzten Jahre.

Kurz nach der Antragstellung erhält man dann von der KfW eine Rückmeldung über die Höhe der Förderung. Nun kann die Wärmepumpe installiert werden. Nach der Installation laden Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) hoch, um den Prozess abzuschließen und den Zuschuss zu erhalten.

Gut zu wissen: Wir kümmern uns um den Förderantrag und unterstützen Sie mit spezifischen Anleitungen. Die Entscheidung über die Förderung trifft die KfW. Mehr dazu auch hier: Förderung Wärmepumpe beantragen

Gibt es Alternativen zur KfW-Förderung?

Neben der großen KfW-Förderung gibt es auch noch andere Wärmepumpen-Förderprogramme, von denen man profitieren kann. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt.

Regionale Förderprogramme

Bundesland Förderprogramme
Wärmepumpe Förderung Baden-Württemberg Zuschüsse, Darlehen und Förderberatung
Wärmepumpe Förderung Bayern Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Berlin Darlehen, Zuschüsse und Energieberatung
Wärmepumpe Förderung Brandenburg Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Bremen Förderung für Heizungstausch in Kombination mit staatlicher Förderung
Wärmepumpe Förderung Hamburg Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Hessen Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Mecklenburg-Vorpommern Keine landesspezifischen Förderungen
Wärmepumpe Förderung Niedersachsen Zuschuss für ausgewählte Wohnquartiere
Wärmepumpe Förderung Nordrhein-Westfalen Zuschüsse und Darlehen
Wärmepumpe Förderung Rheinland-Pfalz Darlehen
Wärmepumpe Förderung Saarland Darlehen
Wärmepumpe Förderung Sachsen Darlehen
Wärmepumpe Förderung Sachsen-Anhalt Darlehen
Wärmepumpe Förderung Schleswig-Holstein Darlehen
Wärmepumpe Förderung Thüringen Keine landesspezifischen Förderungen

Steuerliche Förderung (Steuerermäßigung)

Hinweis: Wer eine steuerliche Förderung erwägt, sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen

Wer die Wärmepumpe im Rahmen einer energetischen Sanierung einbaut, kann 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Das Wohngebäude muss älter als 10 Jahre sein.
  • Man muss das Gebäude selbst bewohnen.

Pro Objekt kann man maximal 200.000 € ansetzen, sodass sich eine maximale Steuerersparnis von 40.000 € ergibt.

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beim Heizungstausch

Unabhängig vom Alter des Hauses kann man auch die anfallenden Lohnkosten für die Installation der Wärmepumpe steuerlich absetzen. 20 % der Arbeitskosten und maximal 1.200 € pro Jahr lassen sich so von der Steuerschuld abziehen. Erhält man die staatliche Förderung für die Heizungsmodernisierung, hat man keinen Anspruch mehr darauf, haushaltsnahe Dienstleistungen für die Arbeiten steuerlich abzusetzen.

Finanzierung über KfW 358, 359

Das KfW-Programm 358, 359 ist ein Ergänzungskredit zur Heizungsförderung. Dieser Kredit kann dabei helfen, die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe zu finanzieren. Die Konditionen sollten dabei immer mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, wie z. B. der Ecowatt Finanzierung , verglichen werden.

Effizienzhaus-Förderungen der KfW

Wer allgemeine Sanierungsmaßnahmen durchführt und mit seinem Haus dann einen KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllt, kann von weiteren Förderungen profitieren. Je nach Effizienzhaus-Standard sind die Förderprogramme unterschiedlich. Alle Informationen haben wir in den jeweiligen Artikeln aufbereitet:

Optimierungsmaßnahmen für Heizungsanlagen

Wer noch eine funktionierende Wärmepumpe hat, diese aber optimieren möchte, kann auch von Förderprogrammen zur Heizungsoptimierung profitieren. Dabei wird unter anderem der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen gefördert, falls diese Maßnahmen die Effizienz der Heizanlage erhöhen. Alle Informationen dazu findet man in der Förderdatenbank des Bundes.

In 4 Schritten zur Wärmepumpen-Förderung

Der Weg zur geförderten Wärmepumpe ist in vier Schritten erledigt:

  1. Individuelle Förderungsprüfung: Im ersten Beratungsgespräch wird geklärt, ob das Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist und welche Förderhöhe erwartet werden kann.
  2. Angebot und Förderantrag: Nach einem erfolgreichen Gespräch erhält man ein Angebot für die Wärmepumpe. Zuerst wird ein Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abgeschlossen; danach wird der Antrag im Portal der KfW gestellt – vor Beginn der Arbeiten. Wir kümmern uns um den Förderantrag und begleiten Sie durch den Antragsprozess.
  3. Professionelle Installation: Sobald der Antrag gestellt ist und alle Bestätigungen vorliegen, kann die Installation starten. Die Montage dauert meist wenige Tage; den Termin nennen wir im Angebot.
  4. Auszahlung der Förderung: Im letzten Schritt wird die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW eingereicht; danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Der Prozess kann hier in einer Minute gestartet werden:

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