Die Steuervergünstigungen, die Einspeisevergütung und der KfW-Förderkredit machen die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für Hausbesitzer attraktiv. Bundesweite Zuschüsse gibt es für Photovoltaik nicht. Wir geben den Überblick über die aktuellen Möglichkeiten.
Hinweis: Die hier aufgeführten Förderprogramme richten sich vor allem an Privatpersonen. Für andere Fördermöglichkeiten empfehlen wir die Förderdatenbank des Bundes . Stand der Informationen: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stellen.
Bevor wir die Förderungen und Zuschüsse im Detail erklären, hier alle Möglichkeiten im Überblick:
In Deutschland hat das Jahressteuergesetz 2022 Steuererleichterungen für private Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp festgelegt.
Die wichtigste Information: Auf Lieferung und Installation von PV-Anlage und Speicher auf oder an Wohngebäuden fällt keine Umsatzsteuer (0 % MwSt.) an (§ 12 Abs. 3 UStG). Außerdem sind die Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit seit 2022 von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG) und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für den Solarstrom erhalten, den sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Das Prinzip dieser Förderung ist einfach: Für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die nicht selbst verbraucht, sondern in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhält man vom Netzbetreiber eine festgelegte Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt und hängt davon ab, wann die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird, wie groß sie ist und ob man Voll- oder Überschusseinspeisung betreibt.
Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre festgelegt, sinkt für neue Anlagen aber halbjährlich; die aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Für neue Anlagen gibt es bei negativen Börsenpreisen keine Vergütung (Solarspitzengesetz).
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderkredite an, die man als Hausbesitzer nutzen kann. Zuschüsse für Photovoltaikanlagen gibt es dort nicht. Die Kredite beantragen Sie über Ihre Hausbank. Wir unterstützen Sie bei Förderkredit und Anmeldung.
Der KfW-Förderkredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ist ein Kredit für Anlagen, die Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dazu gehören auch Photovoltaikanlagen. Die Konditionen legt die Bank im Einzelfall fest.
Der KfW-Kredit 261 ist ein Wohngebäude-Kredit für die Sanierung. Dementsprechend richtet er sich an alle, die ein Gebäude energieeffizienter machen wollen und dafür Sanierungsmaßnahmen planen. Wichtig: Die Maßnahmen müssen das Gebäude mindestens zu einem KfW-Effizienzhaus 85 machen.
Die bundesweiten Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Einspeisevergütung oder KfW-Kredite, gelten überall. Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland, Stadt oder Kommune teils eigene Solarförderungen. Diese ändern sich häufig und sind oft zeitlich oder finanziell begrenzt. Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach den aktuellen Programmen; wir informieren Sie gern in der Beratung.
Ein Solarkredit ist ein spezieller Kredit zur Finanzierung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen. In der Regel handelt es sich um einen Ratenkredit, der von einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut angeboten wird. Mit diesem Kredit kann der Kunde die Kosten für den Bau und die Inbetriebnahme einer Solaranlage finanzieren. Die Besonderheit dabei ist, dass die notwendige Sicherheit für die Bank durch die staatlich geförderte Einspeisevergütung geregelt werden kann. Da diese Vergütung jedoch kontinuierlich sinkt und nicht durch z. B. Versicherungsfälle abgesichert ist, werden häufig weitere Sicherheiten verlangt.
Der klassische Weg zur PV-Anlage ist der Kauf inklusive Kreditaufnahme bei der Hausbank. Auch bei Ecowatt ist eine Finanzierung möglich. Die Konditionen erhalten Sie mit Ihrem persönlichen Angebot.
Es ist nicht genügend Platz für eine Solaranlage , man will aber trotzdem eigenen Strom produzieren? Dann ist eine Mini PV-Anlage („Balkonkraftwerk“) eventuell passend. Mini PV-Anlagen sind viel kleinere Photovoltaikanlagen, die ausschließlich der Stromversorgung des privaten Haushalts dienen. Im Gegensatz zu den großen Anlagen ist es nicht möglich, Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen und dabei eine finanzielle Vergütung zu erhalten. Ob und welche Förderung es dafür gibt, hängt von Ihrem Bundesland und Ihrer Kommune ab.
Je höher der Eigenverbrauch, desto weniger Strom muss man aus dem Netz beziehen. Deswegen entscheiden sich Hausbesitzer in der Regel für eine Photovoltaikanlage mit Speicher. So können sie den günstigen Solarstrom speichern und zeitunabhängig verbrauchen. Einen bundesweiten Zuschuss für Stromspeicher gibt es nicht; der Speicher profitiert aber wie die PV-Anlage von 0 % MwSt. Je nach Region gibt es teils eigene Programme.
Nein, einen bundesweiten Zuschuss für Photovoltaikanlagen gibt es nicht. Die Vorteile liegen bei 0 % MwSt., der Einspeisevergütung und dem KfW-Förderkredit 270, den Sie über Ihre Hausbank beantragen. Je nach Region gibt es teils eigene Programme.
Das Solarpaket 1 ist im Mai 2024 in Kraft getreten und zielt darauf ab, bürokratische Hürden beim Ausbau erneuerbarer Energien abzubauen. Es vereinfacht und beschleunigt den Ausbau von Aufdach-Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken, gewerblichen PV-Großanlagen und Freiflächen-PV.
Für private PV-Anlagen wurden keine neuen Förderungen beschlossen.
Das Solarspitzengesetz gilt seit Februar 2025 und hat direkte Auswirkungen auf die Einspeisevergütung neuer Photovoltaikanlagen. Die wichtigste Änderung: Seit dem 25. Februar 2025 erhalten neue Anlagen in Stunden mit negativen Strompreisen an der Börse keine Vergütung mehr. Die Vergütungssätze für neue Anlagen sinken außerdem halbjährlich; die aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Für Hausbesitzer bedeutet das: Eigenverbrauch und intelligente Steuerung der Anlage werden noch wichtiger, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern.

Jetzt Angebot sichern
Wir unterstützen Sie bei Förderkredit und Anmeldung.